Pfändung Magistrat

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  • #14157

    Liebes Forum,

    ein ziemlich verwirkster Fall, wie ich meine: das Magistrat schickt eine Pfändung zu – ohne Gerichtsbeschluss (kann es das?). Die Pfändung betrifft die Spitalskosten der Tochter. Gleichzeitig gibt es aber bereits eine Unterhaltsfändung für diese Tochter und zusätzlich eine Pfändung der Bank.

    Fragen 🙄 :

    1. Ist ein Gerichtsbeschluss für die Pfändung des Magistrtas bezüglich der Spitalskosten nötig?
    2. Handelt es sich dabei um den Sonderbedarf für den Unterhalt und ist dieser somit bevorrangt?

    Danke für eure Hilfe
    Stefan

    #19286

    hallo dem forum!

    33 views, aber keine antwort. cih gehe davon aus, das das keiner beantworten konnte und hab mich nun mit einem jusrusten zusammengesetzt.
    vielleicht interessiert es den einen oder andren , was dabei rauskam:

    1. das magistrat braucht keinen gerichtsbeschluss gem. verwaltungsvollstreckungsgesetz.
    die forderung besteht zu rechtens, da das magistrat im namen des landesfonds tätig wird (asvg in verbindung mit dem krankenanstaltengesetz) und ist somit vollstreckungsbehörde des landes –> kein gerichtsbschluss nötig.

    2. das mit dem unterhalt hat nicht der arbeitgeber zu klären. es handelt es sich um eine ganz „normale“ pfändung, ohne bevorrangung.

    lg
    stefan

    #19287

    Hallo Stefan!

    In der Tat ist das oft so, dass man auf Anfragen keine Antwort weiß.

    Ich finde es toll von dir, das Ergebnis deier eigenen Erhebungen dann ins Forum reinzustellen.
    Daraus können wir alle lernen.

    Vielen Dank nochmals und schöne Grüße

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