Pfändung Grenzgänger

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  • #13899

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    habe einen DN, der hatte bis jetzt einen Wohnsitz in A und auch die Steuerpflichtigkeit in A.
    Jetzt ist der DN übersiedelt und steuerpflichtig in Deutschland (GRENZGÄNGER). Sein Netto wird durch die Steurfreiheit in A höher und natürlich auch mehr gepfändet. Was muss der DN hier machen? Oder wird er durch den Wohnungswechsel bestraft. Die Pfändungen sind österreichische.

    Vielen Dank im Voraus

    tomtom

    #18739
    Martin
    Teilnehmer

    Servus tomtom!

    Hier meine Vermutung:

    Bei freien Dienstnehmern, kann man nach Antrag beim Gericht eine theoretische Steuer in Abzug bringen.

    Bei Dienstnehmern welche im Ausland versteuern wäre dies die Hypo-tax – die theoretische Steuer.
    Da die Pfändung vom Netto gerechnet wird, sollte die ausländische Steuer abzugsfähig sein.

    Setze dich mit dem zuständigen Gericht diesbezüglich in Verbindung.

    Wenn Du dieLösung hast, bitte stelle Sie ins Forum damit alle an der Recherche teilhaben können.

    #18740

    Sehe das auch so. Nur unser Gerichtspfleger will davon nichts gehört haben. Werde es nochmals versuchen. DANKE

    #18741
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Toni!

    Ich stütze meine Aussage derzeit nur auf Theorie.
    Aber um dies zu untermauern verwende bei Deiner Begründung das, wenn die Steuer nicht berückichtigt werden würde, dies zu einer Diskriminierung von EU-Bürgern, Wohnsitzwahl, Niederlassungsfreiheit, Freiheit des Personen- und Kapitalverkehrs etc. wäre.
    Eine Klage beim Europäischen Gerichtshof wäre möglich.

    Da bin ich sicher, dass „Dein“ Fall gleich im Ministerium höher wandern wird und in Deinem Sinn entschieden wird.

    Bitte stell das Ergebnis ins Forum!

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