Pfändung – Einberufung PD

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  • #14113

    Ein Mitarbeiter von uns ist ab MO beim Bundesheer. Heute habe ich eine Pfändung bekommen. Soll ich mit der Drittschuldnererklärung auch eine Verständigung vom Bezugsende mitschicken? Und wie soll ich vorgehen wenn er nach 6 Monaten wieder kommt, soll ich dann gleich weiterpfänden, oder bekomme ich dann eine neue Exekutionsbewilligung?
    Wenn in der zwischenzeit neue Pfädungen kommen muss ich denen ja trotzdem eine Drittschuldner schicken, oder?

    Danke im Voraus für eure Antworten.
    Lydia

    #19201
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Lydia!

    Drittschuldnererklärungen jetzt und während Präsenzdienst erstellen.
    Das Dienstverhältnis ist ja aufrecht. Nur „ruht“ die Entgeltauszahlung.
    Wenn Du die Gläubiger von diesem Umstand informieren möchtest, bitte – verpflichtet bist Du nicht eine Verständigung vom Bezugsende zu versenden.

    Die Rangordnungen bleiben je nach eintreffen aufrecht.

    #19202

    Danke schön, und schönes Wochenende,
    Lydia

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