Weiss jemand, was passiert wenn ein Mitarbeiter beim Unternehmen keinen Efzg Anspruch mehr hat, also nun noch sehr wenig verdient, aber ja trotzdem Krankengeld von der Krankenkasse bekommt. Gilt trotzdem der (ausnahmsweise sehr geringe) Nettoverdienst? Auch bei Unterhaltspfändungen (laufende Raten)? Muss man die Krankenkassa informieren ? Machen die dann Abzüge ?
Für die Kinder finde ich es nicht gerecht, wenn sie in dem Monat keine Alimente bekämen, obwohl der Mitarbeiter in Wirklichkeit ja nicht viel weniger verdient. Daher (Als Mutter von 2 Kindern) neige ich eher dazu die laufenden Unterhalte trotzdem abzuziehen, obwohl ihm dann kaum noch etwas überwiesen wird. Gibt es da bitte eine gesetzliche Regelung ?
Vielen Dank !