Hallo Claudia,
der gewerberechtliche Geschäftsführer ist normalerweise ein ganz normaler ASVG-pflichtiger Dienstnehmer, d.h. mit KU und IE. Wenn er allerdings gleichzeitig auch handelsrechtlicher Geschäftsführer einer GmbH ist, fällt die KU natürlich weg und überhaupt muß man wegen der ASVG-Pflicht dann schauen, ob und wenn ja wie hoch er an der GmbH beteiligt ist. Nur in wenigen Ausnahmefällen fällt bei einem ASVG-pflichtigen GmbH-Geschäftsführer der IE weg (Beteiligung bis 25 % mit Sperrminorität).
Im Vorschreibeverfahren muß der BV-Beitrag bei jeder Änderung gemeldet werden (auch bei einer Änderung auf 0 EUR) und wird dann monatlich so lange vorgeschrieben, bis eine neue Meldung erfolgt.
LG
Mathias