Hallo und einen schönen Tag,
wir diskutieren gerade über Personal, die man auf Messen anstellt.
Meistens sind es Studenten/innen die immer wieder für Messetage gebucht werden.
Die Stunden können an einem Messetag auch einmal 12 und mehr Stunden sein.
Wie würdet Ihr dieses Stellenpersonal abrechnen?
Als freie Dienstnehmer? Damit gilt das Arbeitsrecht nicht. Wirklich freie Zeiteinteilung und/oder Vertretungsbefugnis hat das Messepersonal jedoch nicht!
Als fallweise Beschäftigte?
Als Dienstnehmer? Hier gilt Arbeitsrecht, KV, Arbeitszeitgesetz, und somit wären Urlaub, SZ, Überstunden, etc fällig!
Was ist üblich bzw. was wäre wirklich richtig?
Für sachdienliche Hinweise bin ich sehr erfreut!
Danke
mfg
hubert k.