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  • #16606

    Hallo!

    Der abgefragte Tag beim abgegebenen L34-Formular einer Dienstnehmerin war ein Samstag – die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht zumutbar, und daher steht das große Pendlerpauschale zu.

    Da die Dienstnehmerin in Schichten arbeitet, entweder von 8-19 Uhr, oder von 07:00-13:45 Uhr oder am Wochenende von 07:00-19:00 Uhr ist nun die Abfrage vom Wochenende erlaubt? Bei einer Abfrage von MO-FR würde nur das kleine Pendlerpauschale zustehen – bisher hatte sie immer Anspruch auf das große Pendlerpauschale.

    Vielen Dank!

    #24684

    Hallo Petra,

    es muss schon „ein repräsentativer“ Arbeitstag sein (meist ist das bei Samstag nicht gegeben!).
    In so einem Fall würde ich den Antrag ablehnen und den AN auf die Veranlagung verweisen.

    LG

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