Pendlerpauschale

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  • #13225

    Mein Problem ist folgendes. Ein neuer DN ist im Außendienst tätig. Er hat einen Firmenwagen und es wird ein home office eingerichtet. Seine Frage ist nun ob er eine Pendlerpauschale bekommt. Nach meiner Meinung nicht, da sein Dienstort ja seine Wohnung ist und er von dort aus auf Kundenbesuch fährt. Es besteht ja nicht der Weg Wohnung – Dienstort. In die Firma kommt er pro Monat sicher nicht 10x

    #17126

    Servus SuSa!
    Ist der Wohnort der Dienstort->keine PP.
    Betreffend Dienstort, siehe im Dienstvertrag nach. Das ist auch wichtig für die Berechnung des Sachbezug des Kfz. (wenn halber SB)
    Denn: Wenn der Dienstort die Firma ist, sind die Fahrten Wohnung – Firma als „Privatfahrten“ zu sehen. -> Anrechnung auf die 6.000 km/Jahr.
    Dienstort ist auch für Diätenberechnung wichtig.
    Du schreibst „home office“:
    Wohin geht die Kommunalsteuer?

    🙂 Martin

    #17127

    Hallo Martin,

    vielen Dank für die rasche Antwort. Die KommSt. wird an die Gemeinde/Wohnort überwiesen. Bei uns werden die Fahrten Wohnung – Firma nicht als „Privatfahrten“ gesehen. Ob er ein Fahrtenbuch führen wird also 0,75% oder keines dann 1,5% muss er sich noch überlegen.
    Lg susa

    #17128

    ch weiss aus Erfahrung, dass bei vielen Aussendienstmitarbeitern in verschiedenen Wohn-/Dienstorten (auch Bundeslandübergreifend) die Kommunalsteuer an die Gemeinde des Firmensitzes abzuführen ist.

    #17129

    Bei einer Prüfung sind die Reisen
    Wohnort zum Dienstort(Firma) den privaten KM zugeordnet worden!(siehe DV)
    Zur KommSt: Es ist nicht zufällig ein aus Deutschland entsandter DN?
    Denn hier könnte man (Doppelbesteuerungsabkommen) unter Umständen NICHT KommSt pflichtig in Ö. sein.
    Und zwar: wenn der DN keine Vertragsabschlußvollmacht hat, und auch kein Warenlager. Dann liegt keine Betriebsstätte vor.
    Bei DN, deren DG in Österreich ist gebe ich Ursula recht, da gilt es genau zu prüfen wo die KommSt hingeht.
    Schönes Wochenende
    Martin

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