Pendlerpauschale – Berechnung des Überwiegens

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  • #14326

    Hallo,

    bin mir nicht sicher ob ich die Berechnung des Überwiegens in einem Lohnzahlungszeitraum richtig verstanden habe.

    Beispiel:

    Lohnzahlungszeitraum August 2007
    5 Tagewoche

    Mögliche Arbeitstage 23, abzüglich 1 Feiertag, 2 Kranktage, abzüglich 10 Urlaubstage ergibt 10 tatsächliche Arbeitstage an denen die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte – Wohnung zurückgelegt wurde.

    23 geteilt durch 2 ergibt 11,5. Bedeutet, dass man an 12 Tagen die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte – Wohnung zurückgelegt haben muß.

    Im vorliegenden Fall wurde diese Strecke aber nur an 10 Tage zurückgelegt.

    Ist diese Berechnung richtig?

    Danke!

    #19680

    Hallo Wolfgang!

    Siehe dazu die RZ 250 aus den LSt-RL:

    In zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend gegeben sein. Für den vollen Kalendermonat können 20 Arbeitstage angenommen werden, sodass ein Pendlerpauschale im betreffenden Ausmaß nur dann zusteht, wenn im Kalendermonat an mehr als 10 Tagen die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte – Wohnung zurückgelegt wird. Das Pendlerpauschale ist auch für Feiertage, für Krankenstandstage, für Urlaubstage und für Karenzurlaubstage zu berücksichtigen. Steht daher das Pendlerpauschale im Regelfall zu, tritt durch derartige Zeiträume, keine Änderung ein (siehe dazu Rz 263).

    LG

    #19681

    Hallo Roland!

    Danke für die Antwort!

    LG

    #19682

    Hallo Wolfgang!

    Bitte sehr, gern geschehen.

    LG

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