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Margret aktualisiert.
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17.7.2012 um 19:16 Uhr #16408
Guten Abend!
Wir haben einen Arbeiter, der in der Nähe der Arbeitsstelle eine Wohnung gemietet hat und einen Zweitwohnsitz gemeldet hat (Entfernung zum Hauptwohnsitz ca. 42 km). Bisher hatte der das kleine Pendlerpauschale, die Mietwohnung liegt ca. 7 km von der Arbeitsstelle entfernt. Kann ich troztdem die Pendlerpauschale anrechnen, wenn er angeblich an 11-12 Arbeitstagen pro Monat an seinem Hauptwohnsitz übernachtet, bzw. muss er das nachweisen mit Fahrtenbuch, falls es bei einer Prüfung Probleme gibt?Danke für eure Hilfe und liebe Grüße
Margret9.8.2012 um 10:55 Uhr #24326Hallo Margret!
Also, im Betrieb hatte ich so einen Fall noch nie. Aber privat: Mein Mann hat sich in der Nähe der Arbeit eine kleine Wohnung gemietet und fährt an mehr als 11 Arbeitstagen im Monat trotzdem nach Hause. Ich habe in der Veranlagung das große PP beantragt. Das Finanzamt wollte noch das entsprechende Fahrtenbuch und den Nachweis, dass die Fahrtzeit mit den Öffis länger als die 1 1/2 Stunden (wegen der genauen Zeit schau am PP-Antrag nach) ist. Die Veranlagung wird seitdem auch immer so durchgeführt. Nur das Fahrtenbuch muss halt genau geführt werden. (Ich muss es auch immer wieder nachreichen)
LG Dani
24.8.2012 um 9:27 Uhr #24327ein kleiner auszug
Zitat:
Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin mehrere Wohnsitze, so ist die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend (auch, wenn es sich hierbei um eine eigene Schlafstelle handelt).hier kannst aber alles nachlesen
24.8.2012 um 9:30 Uhr #24328Unter bestimmten Voraussetzungen könnte er allerdings die zusätzlichen Kosten für den Zweitwohnsitz steuerlich geltend machen, wenn er diesen ergänzend zu dem Hauptwohnsitz für die Arbeit nutzt.
Hoffe ich konnte dir helfen
25.8.2012 um 7:53 Uhr #24329Hallo Daniela!
Wo kann ich diese bestimmten Voraussetzungen nachlesen? Mein Mann wohnt in der Zweitwohnung ja wirklich nur wegen der Arbeit.
Danke für die Info.
LG Dani
27.8.2012 um 8:17 Uhr #24330Liebe Dani!
Ich mische mich da jetzt einfach ein.
Auf der Website des Finanzministeriums gibt es „Das Steuerbuch“ zum Downloaden:
https://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/_start.htm
Wahrscheinlich steht, wenn man sucht, sogar noch mehr, außer im Buch.
Liebe Grüße
Biggi
1.9.2012 um 13:56 Uhr #24331Hallo,
ganz lieben Dank für die Hinweise. Der Mitarbeiter wird jetzt ein Fahrtenbuch führen, die Tankzettel aufbewahren, damit er nachweisen kann, dass er wirklich hin-und hergefahren ist.Einen schönen Sonntag und liebe Grüße
Margret -
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