Hallo,
mit der Einführung von Sabbatical-Modellen (als Beitrag zur kurzfristigen Kostensenkung ohne Kündigungen aussprechen zu müssen), stellt sich mir folgende Frage im Bezug auf die Pendlerpauschale:
Die Freizeitphase eines Sabbatical-Modelles ist ja nix anderes als die Konsumation des vorher erworbenen Zeitausgleiches (z.B. 100% Arbeit, 75% Entlohnung, 25% ZA, der später in Summe konsumiert wird). Andererseits könnte man die Freizeitphase auch mit jener eines Block-Altersteilzeitsmodells vergleichen.
Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob die Pendlerpauschale in einer langen (z.B. 3 bis 9monatigen) Freizeitphase berücksichtigt werden soll (analog RZ 250 LStR – Berücksichtigung auch für Urlaube, Krankenstände und nicht ganzjährigen Karenzurlaube) oder nicht (RZ 10263 LStR – nicht für Freizeitphase der Altersteilzeit).
Es gibt zwar im Forum eine Antwort zum „ganzmonatigem“ ZA und Pendlerpauschale, aber unsere Zeitausgleiche (Freizeitphasen) sind dann schon um einiges länger.
Ich danke für Euren Erfahrungsaustausch im Vorhinein.
Christian
P.S:
ad Erfahrungsaustausch:
Wir verrechnen steuerbefreite Erschwerniszulagen bei Sabbatical-Modellen auch in der Freizeitphase unter analoger Anwendung der Regelung bei Altersteilzeiten (LStR 2002 Rz 1132a):
„Werden im Rahmen der Altersteilzeitregelung (siehe § 27 Abs. 5 Z 2 Arbeitslosenversicherungsgesetz) steuerfreie Zulagen, die während der Phase der vollen
Arbeitsleistungen erworben wurden, in der Folge während der Phase der „Nichtbeschäftigung“ ausgezahlt, bleiben sie im Rahmen der Höchstbeträge (bezogen auf die Leistungsmonate) steuerfrei.“