Pendlerpauschale bei Freistellung

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  • #16059

    Hallo,

    Mich beschäftigt gerade folgende Frage: Bekommen DN, die für einige Monate freigestellt wurden (und danach das Unternehmen verlassen) ihr Pendlerpauschale weiterhin?
    Einerseits denke ich nicht, da sie ja während der Freistellung – wie gesagt tw 1 bzw auch 4 monate – nicht mehr zur Arbeit pendeln.
    Wenn Sie anderseits das PP über die Arbeitnehmerveranlagung beantragen, weiß das Finanzamt ja auch nicht, dass die DN während einer gewissen Periode freigestellt waren.
    Aber im Falle einer Prüfung im Unternehmen würden natürlich Zeitaufzeichnungen belegen, dass er nicht mehr aktiv war.

    Wie ist eure Meinung hierzu.

    Vielen Dank schon mal für eine Antwort.

    Lg
    Sonne

    #23658

    Hallo Sonne!

    Mangels Fahrtaufwand für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kein Anspruch auf PP.
    (es gilt mE auch nicht die Ausnahme wegen Krankenstand bzw. Urlaub).

    LG

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