Liebes Linde-Forum-Team!
Ich habe eine Frage zur Pendlerpauschale mit dem Pendlerrechner.
In den Jahren vor 2014 habe ich bei meiner jährlichen Arbeitnehmerveranlagung immer das Pendlerpauschale beantragt, welches mir auch zuerkannt wurde.
Entfernung Wohnort/Arbeitsstätte: 12 km (einfache Fahrt)
Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel wäre zumutbar.
Wäre deswegen, weil es zwar Verbindungen gibt, ich aber alleinerziehend bin und die Schule zur den Abfahrtszeiten der Öffis noch nicht geöffnet hat und ich auch über keine Kinderbetreuung in der Früh verfüge. Und mit den nächsten öffentlichen Verbindungen komme ich zu spät zur Arbeit. Aus diesem Grund habe ich die Pendlerpauschale beantragt.
Ab 2014 geht das jetzt aber nicht mehr, eben weil mir der Pendlerrechner die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel „aufzwingt“.
Dh ab der Veranlagung 2014 kann ich die Pendlerpauschale nicht mehr geltend machen. Ist das richtig?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antwort.
LG Lynette