Pendlerpauschale

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  • #16745

    Liebes Linde-Forum-Team!

    Ich habe eine Frage zur Pendlerpauschale mit dem Pendlerrechner.
    In den Jahren vor 2014 habe ich bei meiner jährlichen Arbeitnehmerveranlagung immer das Pendlerpauschale beantragt, welches mir auch zuerkannt wurde.
    Entfernung Wohnort/Arbeitsstätte: 12 km (einfache Fahrt)
    Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel wäre zumutbar.
    Wäre deswegen, weil es zwar Verbindungen gibt, ich aber alleinerziehend bin und die Schule zur den Abfahrtszeiten der Öffis noch nicht geöffnet hat und ich auch über keine Kinderbetreuung in der Früh verfüge. Und mit den nächsten öffentlichen Verbindungen komme ich zu spät zur Arbeit. Aus diesem Grund habe ich die Pendlerpauschale beantragt.
    Ab 2014 geht das jetzt aber nicht mehr, eben weil mir der Pendlerrechner die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel „aufzwingt“.

    Dh ab der Veranlagung 2014 kann ich die Pendlerpauschale nicht mehr geltend machen. Ist das richtig?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Antwort.
    LG Lynette

    #24872
    Martin
    Teilnehmer

    Kannst Du schon.
    Mit dem manuell ausgefüllten Formular Pendlerpauschale vom Finanzministerium.
    Ob der „Schulumweg“ als Grund anerkannt wird, – da bin ich skeptisch.
    Auf jeden Fall nur über Arbeitnehmerveranlagung. Die Firma wird das Formular nicht anerkennen.

    #24873

    Danke für deine Antwort.
    Ich beantrage es sowieso nur über die Veranlagung, da ich keine mtl. Lohnsteuer zahle und mir die Beantragung beim AG daher nichts bringt.

    Ich werde sie mal für die Veranlagung 2014 geltend machen, dann seh ich eh, ob es akzeptiert wird oder nicht.

    LG Lynette

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