Pendlerpauschale

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  • #16228

    Hallo,

    da es ab 2012 (für laufende PP ab 2013) bei der Unzumutbarkeitsregelung des großen PP eine Änderung gibt, ist mir folgender Gedanke gekommen: Ein DN bekommt seit Jahren das große PP, da er Schicht-/Wechseldienst hat und an mehr als der Hälfte der Arbeitstage keine ÖFFIS hat. Da es ja jährlich Busplanänderungen gibt, wäre es ja möglich, dass diese Voraussetzung nicht mehr gegeben ist. Ist der DN verpflichtet, das er zwischendurch kontrolliert, ob ihm das große PP noch zusteht?
    Wenn ich das richtig erfasst habe, müssen ab 2013 auch bestehende PP-Anträge auf die neuen Regelungen überprüft werden. Ist meine Annahme richtig, dass ich als Dienstgeber den DN darüber informieren muß?
    Bitte um eure Meinung. Danke

    LG
    Brigitte

    #24006

    Hallo Brigitte!

    Ich würd’s schon tun (die DN darüber informieren, dass es eine Neuregelung gibt).
    Somit kannst du dein „Problem“ gleich „miterschlagen“.
    Ob der DN zwischendurch kontrollieren muss, ob die Voraussetzungen noch vorliegen, kann ich dir nicht sagen, glaube ich aber eher nicht (wenn das FA „draufkommt“, muss er eh zahlen …).

    LG

    #24007

    Hallo Roland,

    danke für deine Info.

    Wünsch dir noch einen schönen Tag.
    Brigitte

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