Hallo,
da es ab 2012 (für laufende PP ab 2013) bei der Unzumutbarkeitsregelung des großen PP eine Änderung gibt, ist mir folgender Gedanke gekommen: Ein DN bekommt seit Jahren das große PP, da er Schicht-/Wechseldienst hat und an mehr als der Hälfte der Arbeitstage keine ÖFFIS hat. Da es ja jährlich Busplanänderungen gibt, wäre es ja möglich, dass diese Voraussetzung nicht mehr gegeben ist. Ist der DN verpflichtet, das er zwischendurch kontrolliert, ob ihm das große PP noch zusteht?
Wenn ich das richtig erfasst habe, müssen ab 2013 auch bestehende PP-Anträge auf die neuen Regelungen überprüft werden. Ist meine Annahme richtig, dass ich als Dienstgeber den DN darüber informieren muß?
Bitte um eure Meinung. Danke
LG
Brigitte