Pendlerpauschale

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  • #15798

    Hallo,

    wenn ich schon dabei bin hier meine 2. Frage:

    ich bin im Aussendienst tätig. Die Zentrale selber ist in Wien, ich aber von meinem Wohnort in Salzburg aus tätig. Ich bin 99% meiner Zeit unterwegs. Habe ein Dienstauto.
    Jetzt habe ich gelesen, daß man hier das Pendlerpauschale geltend machen kann.
    Stimmt dies?
    Wenn ja, kann ich es für die letzten Jahre rückwirkend geltend machen?

    Vielen Dank für die Hilfe.

    Liebe Grüsse
    Seba

    #23013

    Hallo Seba!

    Nein, keine PP, wenn du 99% Dienstreisen machst.
    Die PP ist eine steuerliche „Abgeltung“ für die Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte, die du (höchstwahrscheinlich) nicht zurücklegst.

    LG

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