Pendlerpauschale

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    seymoore
    Teilnehmer

    Hallo, hätte eine Frage betreffend PP. Sie wie ich es verstanden habe wird bei der Ermittlung des PP Krankenstands- bzw. Urlaubstage und Fahrten Wohnung Arbeitsstätte zusammengezählt und sind diese im Monat mehr als 10 Tage kann das PP berücksichtigt werden. Es heisst doch:
    „Ist im Vormonat kein Pendlerpauschale zugestanden, besteht Im laufenden Monat nur dann ein Anspruch, wenn die Summe der Tage, an denen die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte zurückgelegt wird, größer als 10 ist.“
    Wann kann diese Regelung zur Anwendung kommen?

    Mein gedachtes Beispiel: DN ist längere Zeit auf Dienstreise (mehr als 11 Tage in diesem Monat) er hat keinen Anspruch auf PP da er nur sehr wenige Kilometer fährt. Im darauffolgenden Monat ist er z. B. 3 Wochen auf Urlaub. Da er im Vormonat weniger als 10 Tage die Fahrten Wohnung -Arbeitsstätte gemacht hat und ihm kein PP zusteht bekommt er es nicht, aber für die Zeit die er im Urlaub ist schon? Stimmt meine Ahnnahme??? Oder kann mir jemand ein besseres Beispiel anführen.

    Vielen Dank für die Hilfe.

    #22788

    Hallo seymoore!

    Schau dir doch bitte genau das Beispiel in der PV-Info Feb. 2010 an.

    Bei deinem Beispiel besteht im Folgemonat kein Anspruch auf eine PP, da die Fahrten nicht größer als 10 sind und im Vormonat durch die vielen Dienstreisen keine PP zugestanden ist.
    D.h. er bräuchte im Folgemonat mehr als 10 tatsächliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

    Alles klar?

    LG

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