Hallo,
In der Erklärung zur Berücksichtigung des PP (L 34) heißt es:
„Wenn Sie an mehr als der Hälfte Ihrer Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum ein öffentliches Verkehrsmittel benützen können, dann steht Ihnen nicht die Große PP, sondern ab einer Entfernung von 20 km die Kleine PP zu.“
Was bedeutet „Hälfte der Arbeitstage“? Es wird ja immer von „mehr als 10 Tage“ gesprochen!
Laut Erklärung würde das ja bedeuten, dass ein Dienstnehmer, der z.B. nur einen Tag pro Woche beschäftigt ist und eine Strecke von mind. 20 km hat, zumindest Anspruch auf die Kleine PP hat. Stimmt das? Oder keine PP, da weniger als 10 Tage im Monat?
Und wie funktioniert das, wenn ein Dienstnehmer 2 Dienstverhältnisse hat?
ZB. 3 Tage pro Woche einfache Strecke 25 km zumutbar und 2 Tage pro Woche 45 km unzumutbar?
Nur Anspruch auf die Kleine PP für die kürzere Strecke?
Danke für eure Unterstützung,
Susanne