Pendlerpauschale

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  • #14751

    Guten Tag,
    da ich nach einer Antwort suche habe ich mich hier angemeldet.Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
    Mein Mann hat eine Freibetrag für die sogenannte Pendlerpauschale auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen.
    Ist dieser monatliche Betrag pfändbar?.Ich wäre dankbar für eine Antwort.
    Leolino

    #20630

    Hallo Leolino!

    Lohnsteuerkarte???

    Aber egal, das Pendlerpauschale ist ein Freibetrag, der die Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage vermindert.
    Somit verbleibt für deinen Gatten ein höherer Auszahlungsbetrag und daher kann auch mehr gepfändet werden.

    Wenn ihr das nicht wollt, empfehle ich, das (oder die?) Pendlerpauschale erst bei der Veranlagung zu beantragen, weil auf eine Veranlagungs-Gutschrift können die Gläubiger nicht zugreifen.

    LG

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