Hallo zusammen!
Mir ist aufgefallen, dass auf den PEP-Anträgen (Hinweise für den Arbeitgeber) bei der Staffelung immer die Formulierung „ab 20 km, ab 40 km, ab 60 km“ verwendet wird.
Im ESTG – § 16 – Abs. 1 – Ziffer 6 steht aber etwas anderes:
„über 20 km, über 40 km, über 60 km“
Was ist jetzt, wenn jemand (mit Rundungen) genau auf 60 km kommt? Welche PEP-Stufe bekommt der nun?
Lt. PEP-Antrag eindeutig 49,65 oder 90,16 (wenn unzumutbar) monatlich!
Lt. ESTG wären 60 km aber noch mit einer Stufe tiefer zu bewerten, also 33,22 bzw. 63,12 monatlich.
Kann mir jemand sagen, was nun korrekt ist?