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  • #15627

    Liebe Forumsteilnehmer,

    ich habe ein Problem mit der Abrechnung eines gerichtlich geschlossenen Vergleiches:

    Der Kläger hat Überstundenentgelt, nicht gewährte Ruhezeit, Ersatzruhe und UEL für 0,5 Tage in Höhe von gesamt rd. € 12.000,00 brutto eingeklagt.

    Nun wurde verglichen, dass der Kläger € 7.000,00 brutto an Entschädigung für nicht gewährte Ruhezeit, Überstundenentgelt sowie Ersatzruhe erhält (von der UEL ist keine Rede im Vergleich).

    Lohnsteuerrechtlich würde ich den Betrag mit 6 % im Monat der Auszahlung versteuern, aber wie mache ich das SV-rechtlich? Mir ist klar, dass ich Aufrollen muss, aber wie komm ich zu den monatlichen Beträgen?

    Die Beispiele im Ortner helfen mir nicht wirklich weiter.

    Ich bitte um Hilfe!!
    Danke!!

    karin

    #22657

    Hallo Karin!

    Ich gehe davon aus, dass sicher der DN in der „Abfertigung neu“ befindet – dann sind die 6% O.K.
    SV-rechtlich kann man im Forum leider nicht viel dazu sagen – da bräuchte man sämtliche Details der Klagsschrift sowie des Vergleichs.
    Aber es stimmt, dass auf alle Fälle aufgerollt gehört.

    LG

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