Liebe Forumsteilnehmer,
ich habe ein Problem mit der Abrechnung eines gerichtlich geschlossenen Vergleiches:
Der Kläger hat Überstundenentgelt, nicht gewährte Ruhezeit, Ersatzruhe und UEL für 0,5 Tage in Höhe von gesamt rd. € 12.000,00 brutto eingeklagt.
Nun wurde verglichen, dass der Kläger € 7.000,00 brutto an Entschädigung für nicht gewährte Ruhezeit, Überstundenentgelt sowie Ersatzruhe erhält (von der UEL ist keine Rede im Vergleich).
Lohnsteuerrechtlich würde ich den Betrag mit 6 % im Monat der Auszahlung versteuern, aber wie mache ich das SV-rechtlich? Mir ist klar, dass ich Aufrollen muss, aber wie komm ich zu den monatlichen Beträgen?
Die Beispiele im Ortner helfen mir nicht wirklich weiter.
Ich bitte um Hilfe!!
Danke!!
karin