Liebe Forumteilnehmer!
Ich habe 2 Fragen:
1. Ab 2008 ist ja das pauschale Nächtigungsgeld nur mehr ein halbes Jahr steuerfrei. Heißt das, dass z.B. die LKW-Fahrer pro Einsatzort das Nächtigungsgeld nur mehr max. für 183 Kalendertage steuerfrei erhalten?
2. Es geht um einen Praktikanten der eine Ausbildung über eine Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung macht. Ein Unternehmen ermöglicht ihm nun, das Gelernte auch in die Praxis umzusetzen. Er bekommt dafür kein Entgelt. Er soll lediglich nur km-Geld erhalten, falls er an einer anderen Arbeitsstätte des Unternehmens eingesetzt wird. Es ist zwar jetzt nur eine ganz kurze Darstellung des Sachverhaltes, aber vielleicht kann mir trotzdem jemand sagen, ob die Auszahlung des km-Geldes ein Problem darstellen könnte.
Vielen Dank.
LG Mari