Parkscheingebühren mittels m-parking

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  • #14091

    Hallo!

    Weiss jemand, ob der Beleg für bezahlte Parkscheingebühren mittels m-parking bzw. paybox Gültigkeit als Spesenbeleg in der Reisekostenabrechnung hat.

    Bezahlt wird mit Privathandy, Belegdruck über m-parking Homepage.
    Beleg beinhaltet Datum, Uhrzeit, Gebühr und Telefonnummer – mehr nicht.

    Danke

    Christian

    #19159

    Hallo Christian!

    Habe folgende Info im Internet gefunden: https://www.handyparken.at/onemobil/jsp/Controlling.jsp

    So erfolgt die Parkscheinkontrolle in Handy-Parken Städten
    Früher haben die Aufsichtsorgane nur mit einem Blick hinter die Windschutzscheibe kontrolliert, ob ein Parkschein gelöst wurde oder nicht. In HANDY Parken Städten wird bei Fahrzeugen ohne sichtbaren Parkschein anhand des Kennzeichens und mithilfe eines mobilen Computers überprüft, ob ein HANDY Parkschein für dieses Kennzeichen in dieser Stadt gelöst wurde.

    So haben Sie Kontrolle über Handy-Parken

    Eine detaillierte Übersicht zu allen von Ihnen gelösten HANDY Parkscheinen, den Kosten und Ihren Aufladungen sowie zum aktuellen Stand Ihres Parkstunden Guthabens in Wien finden Sie im Bereich Mein Konto. Dort können Sie auch jederzeit Ihr Standard Kennzeichen und Ihre Standard Stadt sowie die restlichen Registrierungsdaten ändern.

    Bitte beachten Sie immer das Bestätigungs-SMS nach Ihrer Buchung. Darin enthalten ist Ihr KFZ-Kennzeichen, die Stadt, in der Sie parken, Ihre Parkzeit und die Bestätigung der Gültigkeit Ihrer Buchung mit Parkscheinnummer.

    Kommentar: Sollte (hoffentlich) als Beleg gelten.

    LG

    #19160

    Hallo Roland!

    Danke für deine Bemühungen.

    Denn Text habe ich auch schon gelesen. Mein Problem liegt leider genau darin, ob dies nun ein gültiger Beleg ist, oder nicht. Sollte ja auch einer Prüfung standhalten.
    Wenn dieser Ausdruck nämlich keinen gültigen Beleg darstellt, ist diese Zahlungsweise für Dienstreisen hinfällig – dabei gerade im Aussendienst sehr praktisch.

    Vielleicht weiss ja jemand noch etwas darüber.

    Danke

    Christian

    #19161

    Hallo
    Habe auch einen Klienten der macht das .
    Für Ihn habe ich folgendes herausgefunden

    laut https://www.handyparken.at/onemobil/jsp/PaymentEnterprise.jsp

    HANDY Parken geht auch auf Firmenrechnung
    Firmen, die Ihren Mitarbeitern Parkscheine bezahlen, mussten bisher aufwändige Administrationsprozesse betreiben, um z.B. Parkscheine zu beschaffen und zu verteilen. Doch mit business paybox können auch Firmenkunden ganz einfach HANDY Parken.

    Denn mit business paybox von A1 erhalten Firmen für ihre Ausgaben eine Rechnung im Sinne des UStG. Sammelrechnungen bzw. elektronische Übermittlung erleichtern die Verbuchung. Damit entfällt für Mitarbeiter und Verwaltung sehr viel Aufwand bei mehr Nutzen und einfacherer Anwendung.
    Doch business paybox kann noch viel mehr! Infos zu HANDY Parken mit business paybox unter 0800/664 600

    Das dadurch eine Rechnung erstellt wird ist es meiner ansicht nach gültig

    Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen

    lg

    #19162

    Vielen Dank!

    Dies konnte mir gedanklich weiterhelfen.

    Da ich bei der Bezahlung mittels Privathandy keine Rechnung im Sinne des UStG. erhalte, gilt diese Variante auch nicht als Beleg bei den Reiseabrechnungen.

    Ich müsste die Bezahlung der Parkgebühren auf das Firmenhandy umstellen, sofern der DG damit einverstanden ist.
    Da dies auch nur mit A1 funktioniert, ist die praktische Bezahlung mittels m-parking für Firmen nur sehr eingeschränkt nutzbar.

    Danke

    Christian

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