Hallo!
Ich habe eine Frage bezüglich Parkplatzmiete, welche ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern verrechnet!
Sachverhalt:
Eine Firma hat ein Grundstück vor der Firma, welches den Mitarbeitern gegen eine Gebühr als Parkplatz angeboten wird. Nach Abklärung mit dem Finanzamt unterliegt dieser „Parkplatz“ keinem Sachbezug da das Kriterium der Parkraumbewirtschaftung fehlt.
Kann man nun im Umkehrschluss von einem Bruttoabzug (grob gesagt: Bruttogehalt-Parkplatzmiete=Nettogehalt*Steuer) oder ist die Miete nach der Besteuerung, also vom Nettogehalt abzuziehen?
Wäre schön, wenn jemand sich da auskennt oder damit Erfahrung hat!
Lie´be Grüße,
Julia