Hallo Roland!
Jetzt hab ich bitte noch eine Fragen zur Geringfügigkeit … macht mir leichtes Kopfzerbrechen …. 🙄 🙄 🙄
Momentan hab ich folgenden DN beschäftigt:
1x Beitraggruppe L14 mit € 120,00
1x Betiraggruppe L14 mit € 130,00
1x Beitragsgruppe L14u mit € 205,18
1x Beitragsgruppe L14u mit € 69,05
1x Beitragsgruppe N14u mit € 375,46 (Kommt erst mit 01.09.2013 dazu)
In Sume machen meine Gesmaten Dienstnehmer € 899,69 ab 01.09.2013 aus. Wie Schaut es nun mit der Dienstgeber abgabe aus.
Sind hier die € 899,69 zur betrachen und dann die Abrechnung für die Beitragsgruppen L14 mit der DG-Abgabengruppe N72 und die Beitragsgruppen L14u, N14u mit der DG-Abgabengruppe N74 abzurechnen.
Oder müssen die DG-Abgabengruppen N72 und N74 sepperat betrachtet werden? Soll in meinem Beispiel Abrechnung L14 ganz normal 1,40% und L14u mit DG-Abgaben 16,40% ?
Ich hoffe ich hab jetzt niemanden sehr verwirrt er freue mich über eure Antworten!
Besten Dank!