OÖGKK, Dienstgeberbeitrag Geringfügigkeit

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  • #16481
    ReMatBrw
    Teilnehmer

    Liebes Forum!

    Ich habe jetzt so viele Arbeiter/Angestellte mit geringfügigkeit angemeldet dass ich die Grenze für den DG-Beitrag überschreite (€580,20 für 2013).

    Jedoch sind die Mitarbeiter auf verschiedenen Beitragskontonummern angmeledet.
    Geht die GKK von der Anzahl der BEITRAGSKONTONUMMERN oder von der Firma aus?

    Bitte um Eure Hilfe!

    Danke – LG und schönes WoE
    Rene

    #24471

    Hallo Rene!

    Von der Firma- es würden sogar die geringfügigen freien DN dazugerechnet werden!

    LG

    #24472
    ReMatBrw
    Teilnehmer

    Hallo Roland!

    Jetzt hab ich bitte noch eine Fragen zur Geringfügigkeit … macht mir leichtes Kopfzerbrechen …. 🙄 🙄 🙄

    Momentan hab ich folgenden DN beschäftigt:
    1x Beitraggruppe L14 mit € 120,00
    1x Betiraggruppe L14 mit € 130,00

    1x Beitragsgruppe L14u mit € 205,18
    1x Beitragsgruppe L14u mit € 69,05
    1x Beitragsgruppe N14u mit € 375,46 (Kommt erst mit 01.09.2013 dazu)

    In Sume machen meine Gesmaten Dienstnehmer € 899,69 ab 01.09.2013 aus. Wie Schaut es nun mit der Dienstgeber abgabe aus.

    Sind hier die € 899,69 zur betrachen und dann die Abrechnung für die Beitragsgruppen L14 mit der DG-Abgabengruppe N72 und die Beitragsgruppen L14u, N14u mit der DG-Abgabengruppe N74 abzurechnen.

    Oder müssen die DG-Abgabengruppen N72 und N74 sepperat betrachtet werden? Soll in meinem Beispiel Abrechnung L14 ganz normal 1,40% und L14u mit DG-Abgaben 16,40% ?

    Ich hoffe ich hab jetzt niemanden sehr verwirrt er freue mich über eure Antworten!

    Besten Dank!

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