OÖGKK, Dienstgeberbeitrag Geringfügigkeit

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  • #16481
    ReMatBrw
    Teilnehmer

      Liebes Forum!

      Ich habe jetzt so viele Arbeiter/Angestellte mit geringfügigkeit angemeldet dass ich die Grenze für den DG-Beitrag überschreite (€580,20 für 2013).

      Jedoch sind die Mitarbeiter auf verschiedenen Beitragskontonummern angmeledet.
      Geht die GKK von der Anzahl der BEITRAGSKONTONUMMERN oder von der Firma aus?

      Bitte um Eure Hilfe!

      Danke – LG und schönes WoE
      Rene

      #24471

      Hallo Rene!

      Von der Firma- es würden sogar die geringfügigen freien DN dazugerechnet werden!

      LG

      #24472
      ReMatBrw
      Teilnehmer

        Hallo Roland!

        Jetzt hab ich bitte noch eine Fragen zur Geringfügigkeit … macht mir leichtes Kopfzerbrechen …. 🙄 🙄 🙄

        Momentan hab ich folgenden DN beschäftigt:
        1x Beitraggruppe L14 mit € 120,00
        1x Betiraggruppe L14 mit € 130,00

        1x Beitragsgruppe L14u mit € 205,18
        1x Beitragsgruppe L14u mit € 69,05
        1x Beitragsgruppe N14u mit € 375,46 (Kommt erst mit 01.09.2013 dazu)

        In Sume machen meine Gesmaten Dienstnehmer € 899,69 ab 01.09.2013 aus. Wie Schaut es nun mit der Dienstgeber abgabe aus.

        Sind hier die € 899,69 zur betrachen und dann die Abrechnung für die Beitragsgruppen L14 mit der DG-Abgabengruppe N72 und die Beitragsgruppen L14u, N14u mit der DG-Abgabengruppe N74 abzurechnen.

        Oder müssen die DG-Abgabengruppen N72 und N74 sepperat betrachtet werden? Soll in meinem Beispiel Abrechnung L14 ganz normal 1,40% und L14u mit DG-Abgaben 16,40% ?

        Ich hoffe ich hab jetzt niemanden sehr verwirrt er freue mich über eure Antworten!

        Besten Dank!

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