ÖBB Streik, Lohnfortzahlung, § 8 AngG

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  • #26688
    Jenny
    Teilnehmer

      Mehrere Dienstnehmer sind wegen des ÖBB Streiks nicht zeitgerecht in die Arbeit gekommen.

      Muss der Dienstgeber die Arbeitszeit nach § 8 AngG bezahlen?

      #26689
      Martin
      Teilnehmer

        Ich sehe eine Analogie zum Streik der Wiener Verkehrsbetriebe im Jahr 2003:

        Wenn es eine angekündigte Verhinderung ist, müsste der Dienstnehmer selbst für  alternative Verkehrsmittel sorgen.  Statt ÖBB Zug  den Postbus, Auto… verwenden.

        = Verhinderungsgrund liegt, wenn ausreichend Vorwarnzeit, auf Seiten des Dienstnehmers.

        Bei einer kurzen Vorwarnzeit, sehe ich es in der „neutralen Sphäre“, somit Entgeltfortzahlungspflicht des Dienstgebers.

        Die Vorwarnzeit und eventuell zumutbare längere Reisezeiten sind individuell. Sollte ein privater Bus direkt neben dem Bahnhof abfahren, sehe ich keinen Verhinderungsgrund.

         

        Alles (un)klar?

        Martin

         

         

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