Hallo Sylvia!
ich habe gerade einen Fall des „Notariatskandidaten“ so ist die richtige Bezeichnung, und versuche diesem Problem auf den Grund zu gehen!
Die Theorie hab ich ja schon: Notariatskandidaten sind nicht bei der GKK anzumelden, zumindest nicht wie herkömmliche Dienstnehmer, sondern lediglich mit der Beitragsgruppe N98 ( lt. Stmk. GKK) da für diese nur MV-Beitrag abgerechnet wird.
Ich habe eine Info dazu von der Notariatskammer erhalten, wenn du willst kann du die von mir haben, oder du rufst selbst an bei der Notariatskammer, die sind sehr nett dort!
je nachdem ob du BMD oder RZL abrechnest, bei RZL kann ich dir behilflich sein, habe heute den ganzen Tag mit der RZL Hotline „gekämpft“ !
🙂
Schöne Grüße
Bina