Notar

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 16 Jahre von grasy.
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  • #14829

    Hat jemand Erfahrung mit Noratiatsamts-Anwärtern als DN – wie sieht so eine Abrechnung aus?

    lg Sylvia

    #20817

    Hallo Sylvia!

    ich habe gerade einen Fall des „Notariatskandidaten“ so ist die richtige Bezeichnung, und versuche diesem Problem auf den Grund zu gehen!

    Die Theorie hab ich ja schon: Notariatskandidaten sind nicht bei der GKK anzumelden, zumindest nicht wie herkömmliche Dienstnehmer, sondern lediglich mit der Beitragsgruppe N98 ( lt. Stmk. GKK) da für diese nur MV-Beitrag abgerechnet wird.

    Ich habe eine Info dazu von der Notariatskammer erhalten, wenn du willst kann du die von mir haben, oder du rufst selbst an bei der Notariatskammer, die sind sehr nett dort!

    je nachdem ob du BMD oder RZL abrechnest, bei RZL kann ich dir behilflich sein, habe heute den ganzen Tag mit der RZL Hotline „gekämpft“ !
    🙂

    Schöne Grüße
    Bina

    #20818

    Hallo Bina!

    Die RZL-mäßige Behandlung (betreffend Pensionsversicherung) habe ich auch schon erforscht. Und MV-Beiträge sind also nach deiner Info an die GKK zu leisten. Wie funktioniert es aber mit der Bezahlung der Krankenversicherungsbeiträge (Gruppenversich. Uniqa) und der Unfallversicherung – hast du dazu eine Idee?

    lg Sylvia

    #20819

    Auszug aus dem Infoschreiben der Notariatskammer:

    10a) der Notar hat dem bei ihm eingetragenen Notariatskandidaten ein für seine Tätigkeit, die Dauer der praktischen Verwendung und das Maß der übernommenen Verantwortung angemessenes Gehalt, das auch den halben Krankenversicherungsbeitrag umfasst, zu bezahlen. Der Notar hat eine allfällige Differenz zwischen Mindestbeitrag gem. § 9 abs. 2 NVG und dem aufgrund des GEhalts errechneten Versicherungsbeitrag an die Versicherungsanstalt des Österr. Notariates aus eigenen Mitteln zu leisten.

    >In der Praxis wurde mir von meinem Klienten (Notar) gesagt, dass eigentlich fast jeder Notar den halben Rückerstattungsbetrag der KV in das Gehalt inkludiert, und eine gesonderte Ausweisung nicht erfolgt.

    Und genauso rechne ich das jetzt ab!

    😉

    (dies Notariatskandidaten haben mir schon einige Nerven gekostet) 🙂

    #20820

    Vielen Dank und schönes Wochenende!

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