Hallo,
was steht denn dazu im KV und in Deinem Dienstvertrag?
Wenn dort nichts geregelt ist, darfst Du eine erlaubte Nebenbeschäftigung auch ohne Meldung an Deinen Dienstgeber ausüben. Nicht erlaubt sind z.B. Konkurrenztätigkeiten zum eigenen Dienstgeber oder sogenannte „abträgliche“ Nebenbeschäftigungen, z.B. „Pfusch“. Angestellte dürfen ohne Zustimmung des Dienstgebers kein selbständiges kaufmännisches Unternehmen betreiben – auch nicht in einem anderen Geschäftszweig.
Vorsicht bei der Arbeitszeit. Hinsichtlich der zulässigen Höchstgrenzen werden alle Beschäftigungsverhältnisse zusammengerechnet.
Es schadet jedoch nichts, wenn man sich trotzdem die Zustimmung seines Dienstgebers holt bzw. ihn zumindest schriftlich informiert, damit es nicht irgendwann Probleme gibt.
LG
Mathias