Liebe Forenkolleginnen und -kollegen,
da ich noch nicht so intensiv mit den strl. Themen vertraut bin, folgende Frage:
das einheitliche Dienstreiserecht (EDR) wird für DN des EEI geregelt
Sollten nun Mitarbeiter einer höheren BG angehören (H-K), gebürt lt. Regelung kein Nahbereichstaggeld. Wird nun in einer Betriebsvereinbarung vereinbart, dass die Mitarbeiter dieser BG dennoch Anspruch auf Entgelt haben, so wird dieses als voll steuerpflichtiges Entgelt gehandhabt? Ist meine Auslegung/Interpretation richtig?
Bitte um eine kurze Stellungnahme!
Herzlichen Dank und beste Grüße,
Kerstin