Liebe Forumsteilnehmer!
Wieder einmal ein komplizierter Fall:
Ich muss eine Nachzahlung aus dem Vorjahr ausbezahlen.
Es handelt sich hierbei um ein freiwilliges Jubiläumsgeld für DN-Jubiläum.
Diese Zahlung wurde nicht vergessen, sondern es beruht auf einer gerichtlichen Entscheidung.
Wie sieht es jetzt mit der Versteuerung dieser Zahlung aus?
SV: in Vorjahr rollen? Ist dies überhaupt möglich?
LSt: im aktuellen Monat nach 1/5 4/5 Regelung?
Kommst, DB, DZ, L16?
Wer kann mir weiterhelfen?
Ich verwende das Lohnprogramm DPW, vl. wäre auch über die technische Hilfe sehr sehr dankbar!
Mfg
Stephanie