Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Nachzahlung von Überstunden-Durchschnitt f. 2001-2003
- Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 17 Jahre, 10 Monate von Chris.
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9.1.2007 um 11:48 Uhr #13906
Folgendes Problem, bei dem ich unbedingt bitte, bitte Eure Hilfe brauche:
AN wird durch AG per 18.2. gekündigt. Aus den Jahre 2001-2003 sind Überstunden-Durchschnitte (Ausfallsprinzip) noch offen. AN war im Jänner 2004 (nach meiner Karenzzeit) und hat mich darauf aufmerksam gemacht. Da bei uns der Personalverwantortliche der GF ist, schickte ich sie im Prinzip weiter. Sie war dis dato nicht deswegen beim GF.
Ich habe ihn heute darauf hingewiesen, das es da möglicherweise zu Troubles kommen könnte. Er meinte darauf hin, ich solle es ihr auszahlen, er will alles erledigt haben und nichts mehr von ihr hören…. 😈Lt. unserem KV verfallen Ansprüche, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Fälligkeit mündl. od. schriftlich geltend gemacht werden. Als Fälligkeitstag gilt der Auszahlungstrag jener Lohnperiode, in welcher der Anspruch entstanden ist. Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt die gesetzliche dreijährige Verjährungsfrist gewahrt.
Würdet ihr sagen, das sie tatsächlich noch Anspruch hat ?!?!
Ich bin auch 100% überzeugt, das ihr erster Weg zur AK geht.
Also will ich auch alles 100% in Ordnung abrechnen, denn auch ich will nichts mehr hören von ihr….. 😈Wie rechne ich nun diese Überstunden-Durchschnitte aus? Mit dem jeweiligen Lohn der Jahre oder mir ihrem Letzt Stundenlohn?
Wie rolle ich richtig diese letzten Jahre auf? Noch dazu habe ich ein neues Lohnprogramm in dem diese Jahre nicht mehr da sind……
Des weiteren haben sich in den letzten Jahren über 120 Gutstunden angehäuft. Wie werden diese korrekt ausgezahlt, da sie sie nicht verbrauchen will während der Kündigungszeit (4 Wochen).
Schon im Voraus lieben Dank für Eure Hilfe, Chris.
16.1.2007 um 13:08 Uhr #18748Hi Chris!
Ich weiss nicht ob sich dein Fall schon erledigt hat. Kann dir auch nicht mit irgendwelchen Gesetzen helfen.
Ich würde dem DN alle offenen Überstunden ausbezahlen. Mit der Basis vom Abrechnungsmonat. Die Vorjahre aufzurollen und sämtliche Jahreserklärungen zu berichtigen würde ich nicht. Steht sich der Aufwand dafür? Denn wenn du aufrollst, dann sollten ja auch die wrklich geleisteten Überstunden und Mehrstunden im jeweiligen Monat auch abgerechnet werden. Gibt es denn so genau Zeitaufzeichnungen der letzten Jahre, dass man dies genau nachvollziehen kann?
Die Gutstunden gehören als Mehr- und Überstunden abgegolten. Aber dafür sollte es eben auch genaue Aufzeichnungen geben. Wenn es nichts mehr gibt, würde ich die Gutstunden, wenn sie eine Vollzeitkraft ist, als 50% Überstunden ausbezahlen. Wenn sie eine Teilzeitkraft ist, muss die Gutstunden eben auf Mehr- u. Überstunden aufteilen. Auch die Gutstunden würde ich mit der Basis vom Abrechnungsmonat berechnen. Eine Mischung der letzten Jahre als Basis finde ich nicht gut und schwer nachvollziehbar.Ich hoffe, ich konnte dir irgendwie Hilfe geben.
lg
Petra16.1.2007 um 13:13 Uhr #18749Es gibt genaue Zeitaufzeichnungen die nachvollziehbar sind….. das wäre kein Problem.
Ich weiß aber leider noch immer nicht, was richtig ist. habe versucht bei der WK bei meinen Kontaktmann nachzufragen, aber der ist leider momentan krank. 🙁Aber ich habe noch etwas Zeit……. Endabrechnung ist erst im Feb. 07.
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