Nachzahlung von Nachtarbeitszuschlägen

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  • #13241

    Bitte um Beantwortung folgender Frage:
    Dienstverhältnis im Oktober 2005 beendet, Dienstnehmer fordert mittels eingeschriebenen Brief den DG zur Nachzahlung von geleisteten aber nicht bezahlten Nachtarbeitszuschläge (laufendes Kalenderjahr) auf.
    Wie werden diese steuerlich behandelt?
    Recht herzlichen Dank für Ihre Antwort

    #17172

    Hallo Ina!

    Soweit Nachzahlungen das lfd. KJ betreffen, ist die LSt durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen.

    Liegen die üblichen Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit deiner Nachtarbeitszuschläge vor, bleibt diese auch bei so einer Aufrollung erhalten!

    Eine Frage, die sich mir selbst noch stellt, ist, ob da ein gesonderter Lohnzettel erstellt werden muss (glaube schon)?

    Vielleich weiß jemand die Antwort.

    LG Roland

    #17173

    Die Nachtarbeitszuschläge werden einfach aufgerollt und ein neuerlicher korrigierter Lohnzettel(íncl. Nachtz.) ist an das Finanzamt zu senden.

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