Nachzahlung Url.ersatzleistung

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  • #16082
    birgit
    Teilnehmer

      Hallo zusammen !

      Ein Mitarbeiter ist im Okt. 2011 ausgetreten und hätte noch UE erhalten. Da er aber ca. 100 Minusstunden hatte, wurde der Urlaub sozusagen „gegengerechnet“. Der Mitarbeiter hat bei der Übergabe der Kündigung (schriftlich) auch bestätigt damit einverstanden zu sein. Nun fordert die AK, dass der offene Urlaub nachbezahlt wird.
      Der Fall ist zwar noch nicht ausgefochten, aber ich möchte gerüstet sein, wenn es zur Nachzahlung kommt.
      Wie kann ich für das Vorjahr UE bezahlen bzw. unter welchem Titel (z.B. Nachzahlung Vorjahre) wäre dies nachzubezahlen. Muss ich den DN im Jahr 2012 wieder eintreten lassen, an- und abmelden usw. ?
      Danke für Eure Hilfe und
      liebe Grüße Birgit

      #23704

      Hallo Birgit!

      „Normalerweise“ hat die AK in solch Fällen Recht.

      Daher gilt für dich bei Bezahlung der UEL:
      SV: Aufrollung ins Vorjahr mit Verlängerung Pflichtversicherung
      LSt: Je nachdem, ob es zu einem Verfahren kommt oder nicht, sind die Varianten Nachzahlung oder Vergleich möglich (siehe dazu LSt-RL RZ 11103).

      Daher: Keine neuerliche Anmeldung, allerdings hast du dann einen „eigenen“ L16 im KJ 2012.

      LG

      #23703
      birgit
      Teilnehmer

        danke Roland

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