Nachzahlung und Meldung an GKK

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 1 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 Jahre von Marie.
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  • #16265

    Guten Tag,
    zuerst einmal ein großes Lob an dieses Forum, das ich entdeckt habe. Vielleicht kann mir jemand bei meinem Problem helfen:

    Für einen Mitarbeiter, der bis Ende Jahr noch in Altersteilzeit ist, muss ich nachträglich für das Jahr 2012 einen Sachbezug ansetzen. Kann ich die Monate 1-10 einfach mit dem Novembergehalt berechnen oder einen Nachtrag Bemessungsgrundlage machen (Vorschreibebetrieb über ELDA) – bei dem Formular im ELDA kann ich aber keinen DN Namen einsetzen (ich muss nämlich noch eine Nachzahlung melden)
    An das AMS betr. Altersteilzeit mache ich keine Meldung mehr, weil sie ja ohnehin ausläuft.

    Danke für Eure Hilfe und schöne Grüße

    Marie

    #24084

    Hallo,
    ich habe jetzt nochmals mit einem anderen Mitarbeiter der Krankenkasse gesprochen, ich kann 1 Änderungsmeldung für das ganz Jahr machen (also Novembermeldung Änderung ab 1.1.2012, da der Gehalt immer gleich bleibt.)
    Das zur Info.
    Schöne Grüße
    Marie

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