Nachzahlung Gewinnbeteiligung

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  • #16376

    Liebes Forum!

    Wir haben seit letztem Jahr eine „Gewinnbeteiligung“ für die Mitarbeiter eingeführt, die im Folgejahr ausbezahlt wird. (immer im April als klassische Sonderzahlung).

    Nun ist ein Mitarbeiter im Februar 2012 ausgetreten, der diese Gewinnbeteiligung erhalten soll.

    Wie ist dies richtig abzurechnen?

    1) Februar aufrollen und als ganz normale Sonderzahlung abrechnen?

    2) Oder Februar aufrollen und als Einmalzahlung (SV – laufender Bezug und LST als sonstiger Bezug) abrechnen?

    3) Februar aufrollen und es als „Nachzahlung“ klassifizieren mit SV – laufender Bezug und LST 1/5 frei und 4/5 mit 6%?

    Vielen lieben Dank für eure Hilfe!

    Lg Petra ❓

    #24289

    Hallo Petra!

    SV: Aufrollung ins Vorjahr!

    LSt: Es handelt sich um keine „echte“ Nachzahlung, da die Gewinnbeteiligung nicht verspätet ausbezahlt wird –> daher normalerweise § 67 Abs. 1 + 2. Da der DN aber im Zeitpunkt April schon ausgetreten ist, muss leider nach § 67 Abs. 10 versteuert werden!

    LG

    #24290

    Hallo Roland!

    Danke für deine Hilfe!

    lg Petra

    #24291

    Hallo Petra!

    Sehr gern!

    LG

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