Nachzahlung für Vorjahre

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  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 14 Jahre von Roland.
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    Beiträge
  • #15578
    biggi
    Teilnehmer

    Liebe Kollegen und Kolleginnen!

    Seit 9/2009 hat eine Teilzeitkraft aufgrund eines Berechnungsfehlers zu wenig Gehalt bekommen.
    Wie ist nun die korrekte Vorgehensweise, um ihr alles nachzuzahlen?

    Ich denke, lohnsteuerlich muss ich die errechnete Summe lfd. versteuern, aber kann 1/5 steuerfrei lassen. Kann ich die SZ-Nachzahlung extra mit 6 % versteuern?

    SV-mäßig müsste ich alles aufrollen -> alle monatlichen Beitragsgrundlagennachweise ändern und Jahresmeldung.

    Wäre das so korrekt?

    Mit bestem Dank im Voraus

    Biggi

    #22527

    Hallo Biggi!

    Nicht ganz korrekt.
    SV-technisch aufrollen ist richtig.
    Steuerlich ist eine Rollung seit 16.2. ja nicht mehr möglich, daher grundsätzlich richtig Nachzahlung – allerdings auch der SZ-Teil mit der 1/5 frei, 4/5 pflichtig-Regelung.

    LG

    #22528
    biggi
    Teilnehmer

    Lieber Roland!

    Danke für die promte Antwort.

    Gott sei Dank kommen solche Dinge nicht so häufig vor, da ist man sich dann unsicher.

    Liebe Grüße

    Biggi

    P.S.: Ist so eine Nachzahlung für jemanden, der jetzt in Bildungskarenz ist und daneben geringfügig arbeitet ein Problem? Da müsste ich die NZ dem karenzierten BV zuordnen und nicht zusammen mit dem gf. Gehalt zahlen

    #22529

    Hallo Biggi!

    Nein, darf kein Problem wegen dem Weiterbildungsgeld sein, weil ja sv-technisch die NZ in das Vorjahr gerollt wird.

    LG

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