Nachtgeld vs. Hotelrechung

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  • #15088

    hallo,

    folgende Frage habe ich:

    In unserem KV Steht beim Nachtgeld, das es zur Deckung der Unterkunftsbezahlung bzw. bei angeordneten Fahrten während der Nacht für den anfallenden Mehraufwand dient. Unvermeidliche Mehrauslagen für Unterkünften werden gegen Vorlage der Quartierrechung gesondert vergüte. Bei kostenloser Beistellung von zumutbarem Quartier bzw. Schlafwagen entfält das Nachtgeld. Allfällig erforderliche Unterkunftszusatzkosten sind in diesem Falle vom Arbeitgeber zu entrichten oder zu ersetzen.

    Mein DN legt mir bei der Abrechung die Hotelrechnung über 1 Nacht von € 80,– bei. Ersetze ich Ihm nur die Hotelrechnung oder muss ich Ihm zusätzlich noch das Nachtgeld zahlen?

    Bzw. wenn es mehr als eine Nacht ist, also 3 Nächte muss ich Ihm dann auch 3x ein Nachtgeld zahlen?

    #21423

    Hallo alanna!

    Du brauchst neben dem Ersatz der Hotelrechnung keine weiteren Nächtigungsgelder bezahlen.

    Wenn z.B. 3x genächtigt wurde (auf Grund einer Dienstreise) steht das Nächtigungsgeld auch 3x zu (lt. Beleg oder auch pauschal).
    LG

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