Nachtarbeitszuschlag aliquotieren Gastgewerbe

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  • #14450

    Hallo, ich habe folgenden Fall:

    Kunde hat eine geringfügig Beschäftigte Barfrau, die von 22.00 – 0.00 Uhr arbeitet – also 2 Stunden pro Nacht.

    Hat diese Anspruch auf den vollen Nachtarbeitszuschlag von 19,- auch wenn sie nur geringfügig beschäftigt ist?

    Danke für eure Mithilfe.

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