Nacht – Feiertagszuschlag – lohnsteuerfrei ?

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  • #14434

    Hallo Liebe Lohnverrechner- und Innen!!!

    Ich habe folgende Frage bzw. Problem:

    An einem Sonntag wird zwischen 22 Uhr und 23 Uhr eine Arbeitsstunde geleistet.
    Diese wird lt. Kollektivvertrag (BAGS) iHv EUR 7,00 (Nachtarbeitszuschlag) entlohnt.
    Der Feiertagszuschlag beträgt jedoch nur EUR 4,00.

    Wieviel EUR sind Lohnsteuer frei?

    Vielen Dank für die Hilfe !!!

    😀

    #19941

    sind das vielleicht zwei verschiedene zuschläge?

    ich hätte den feiertagszuschlag § 68/1 frei hergegeben .

    beim nachtarbeitszuschlag wäre wichtig zu wissen, auch wenn er nur für eine stunde bezahlt wird ob die tatsächliche arbeitszeit mindest 3 stunden durchgehend gedauert hat zwischen 19 und 7 uhr.
    wenn ja, hätte ich das auch § 68/1 frei gegeben.

    lgr
    baumi

    ps: falls ich falsch liege, bitte korrigieren

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