Nachschwerarbeitsgesetz

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 14 Jahre von ibiza99.
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  • #15584

    Hallo liebe Leser!

    Bin mir einfach nicht mehr sicher: dürfen Frauen dem Nachtschwerarbeitsgesetz unterliegen – dh. sie leisten Nacharbeit
    und zusätzlich sind sie extemer Lärmbelästungung (über die 85 dB) ausgesetzt (=NSchG Abs. 2/4).
    Konnte nix gegenteilen finden, ich würd sagen: JA und Ihr?????

    Beste Grüße
    Ibiza99

    #22554

    Hallo,

    nachdem das Frauen-Nachtarbeitsgesetz ja schon ein paar Jahre außer Kraft ist, das Nachtschwerarbeitsgesetz geschlechtsneutral formuliert ist und es für Frauen ab 52 mit einer bestimmten Anzahl an Nachtschwerarbeitsmonaten ein Sonderruhegeld gibt, würde ich auch JA sagen. Während einer Schutzfrist nach dem MSchG sind natürlich die einschlägigen Beschäftigungsverbote zu beachten.

    LG
    Mathias

    #22555

    Hallo Mathias!

    Danke für deine Antwort – wollt mir nur noch die Bestätigung holen!

    LG & schönes SommerWE!

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