MVK bei keinem Anspruch auf Krankengeld

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  • #16462
    Jogger37
    Teilnehmer

      Liebes Forum!

      Habe mit einem Kollegen Auffassungsunterschiede bzgl. Mitarbeitervorsorgekasse bei Krankenstand.
      Meiner Meinung brauche ich als Dienstgeber – wenn der volle Anspruch auf Entgeltforzahlung bereits ausgeschöpft ist bei einem neuerlichen Krankenstand für die ersten 3 Tage
      keinen Beitrag zur MVK leisten, da erst ab dem 4. Tag Anspruch auf Krankengeld besteht.
      Ebenfalls wäre dies m.M. der Fall wenn der Mitarbeiter aufgrund der Dauer seines Krankenstandes (z.B. über 52 Wochen) von der Krankenkasse kein Geld erhält(ausgesteuert)
      da auch hier der Anspruch auf Krankengeld erlischt. Im BMVG wird nämlich immer geschrieben : bei Anspruch auf Krankengeld ….

      Hoffe ich liege hiermit richtig.
      lg
      Peter

      #24440

      Jawohl, Peter, vollkommen richtig was die fiktive Beitragsgrundlage betrifft!

      Bitte beachte aber, dass manchmal die GKK’s länger als 1 Jahr KG zahlen (ich glaube, die Satzungen erlauben bis 1,5 Jahre… bin mir aber auch nicht sicher).

      Ganz schlüssig bin ich mir bei deiner Anfrage jedoch noch nicht:
      Wird da jetzt noch ein Krankentgelt bezahlt oder nicht (könnte ja ein Ang. sein mit „halbem Grundanspruch“)?

      LG

      #24441
      Jogger37
      Teilnehmer

        Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
        Mitarbeiter ist Angestellter und seit 1.12.2011 im Krankenstand. Daher ist der komplette Anspruch auf Entgeltfortzahlung ausgeschöft. Ein Schreiben der GKK haben wir erhalten, dass er kein Krankengeld mehr erhält und sich diesbezüglich mit dem AMS in Kontakt setzen soll. Aus diesem Grund würde ich mit letzten Tag des Anspruches auf Krankengeld der GKK
        die Weiterzahlung der 50% fiktiven Beitragsgrundlage einstellen.

        lg nochmals danke
        Peter

        #24442

        Hallo Peter!

        Genau – würde ich auch so machen!

        LG

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