Liebe Experten,
hat jemand von Euch schon Erfahrung damit gemacht, wie das zum Handhaben ist?
Für uns ist das ganze leider nicht so einfach umzusetzten, da wir fallweise Beschäftigte nach Stunden abrechnen und im Lohnprogramm maximal die BV-Pflicht ab einem bestimmten Tag eingegeben werden kann. Bei Fixlöhnern kein Problem – bei stundenweiser Abrechnung wird dann aber die BV nicht vom richtigen Betrag berechnet.
Die Krankenkasse vertritt ja auch die Ansicht, dass bei einer fallweisen Beschäftigung jeder einzelne Tag als eigenständiges Arbeitsverhältnis anzusehen ist. Beispiel:
10.1. BV-frei
11.1. BV-pflicht (da eigenständiges Arbeitsverhältnis)
Leider ist unser Lohnprogramm in dieser Hinsicht noch nicht fit.
Einige unserer fallweisen Beschäftigten haben zudem nur deswegen an 2 Tagen gearbeitet, da sie am Abend begonnen haben zu arbeiten und bis nach Mitternacht gearbeitet haben und die Krankenkasse will jetzt allen ernstes für den 2. Tag die BV von uns haben 😆
https://www.wko.at/Content.Node/Service/Arbeitsrecht-und-Sozialrecht/Arbeitsrecht/Abfertigung-Neu/Beitragspflicht_bei_Wiedereintritt.html
http://www.brinnich-lohn.at/de/aktuelles+details/ogh-abfertigung-neu-beitrage-sind-auch-fur-fallweise-beschaftigte-bzw-wiedereintritte-zu-zahlen/
http://www.vgkk.at/cdscontent/load?contentid=10008.633778&version=1475225770 – zu finden auf Seite 7