MV – Kinderbetreuungsgeld

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    Beiträge
  • #14550

    hallo liebes forum,

    habe ich das richtig verstanden dass ab antritt in die karenz von dienstgeber keine beträge mehr an die mitarbeitervorsorsorgekasse bezahlt werden müssen?

    mv wurde bezahlt bis ende wochengeld (mutterschutz ) von der fiktiven bemessungsgrundlage.

    lgr baumi

    #20193

    Hallo!

    Richtig – MV-Beiträge sind bis zum Ende des Wochengeldes vom Dienstgeber zu bezahlen. Wenn ich das Ende des Wochengelds habe, mache ich dann immer die Abmeldung bei der GKK mit Ende MV-Beitrag am ……

    Liebe Grüße,
    Andrea

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