MV Bemessung bei Wochengeld

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  • #13872

    Ich hätte eine Frage – ich habe eine Dienstnehmerin, die mit 22.12. in Mutterschutz gehen wird – sie war bis Ende Oktober geringfügig – ab November 20 h. Wie wird die MV Bemessung hier berechnet auch in Bezug auf die Berücksichtigung der SZ.
    Wer kann mir helfen? 😉
    LG
    Ruth

    #18686

    Hallo!

    Meiner Meinung nach ist der MV-Beitrag vom letzten vollen Monatslohn zu berechnen. Da die Dienstnehmerin ab November Teilzeit beschäftigt ist und das Wochengeld somit von der GKK bezahlt wird, würde ich als MV Bemessung den Bruttogehalt, welcher ihr für den ganzen Dezember zugestanden hätte, heranziehen.

    Schöne Grüße
    Caro

    #18687

    Vielen Dank – wie sollten deiner Meinung nach die SZ berücksichtigt werden?
    LG
    Ruth

    #18688

    Die Sonderzahlungen werden hier ja nicht berücksichtigt. Als MV Bemessung wird einfach der letzte Monatsgehalt (in diesem Fall der Dezembergehalt) herangezogen. Und auf dem Dezmberlohnzettel wird einmal der aliquote Gehalt aufscheinen und einmal die aliquotierte MV-Bemessung für die Zeit des Mutterschutzes im Dezember.

    Caro

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