Folgender Sachverhalt bei dem eine 2. Meinung echt hilfreich wäre:
– Bei fallweisen Beschäftigten kann ja grundsätzlich nie MV Beitrag fällig werden, da ja das 1. Monat nie überschritten wird – Ist mir klar – jetzt mein Problem.
– Ferialarbeiter beschäftigt von zb. 01.07. – 15.08. – MV pflichtig da Beschäftigungsverhältnis länger als ein Monat – Anschließend fallweise Beschäftigung unterjährig zb. 2 Tage im September, 1 Tag im Oktober und 3 Tage im Dezember.
Ist nun bei dieser fallweisen Beschäftigung ein MV – Beitrag abzuführen ? Da er innerhalb eines Jahres schon mal MV pflichtig war.