Hallo Forum,
rückt ein DN auch während der Mutterschutzzeiten in den Verwendungsgruppenjahren vor? Die Karenz selbst gilt ja für die Einstufung in die Berufsjahrskala nicht (lt. KV Handel).
in unserem Unternehmen gilt für alle DN, dass per 01.01. des Kalenderjahres eine Vorrückung in den Berufsjahren erfolgt:
hier unser Fall:
DN ging mit 09/2007 in (frühzeitigen Mutterschutz) – befand sich in 13. VWGJ
per 01.01.2008 käme DN in die 14. VWG (sollte die Mutterschutzzeit angerechnet werden) – Karenz ab 26.03.2008 bis 31.10.2009
per 01.01.2009 ändert sich an den VWGjahren nichts (DN ist in Karenz)
DN ist ab 02.11.2009 wieder aktiv – in diesem Rumpfjahr ist sie nun bereits in 15. Berufsjahr und kommt per 01.01.2010 in das 16. BJ.
Ich wäre für eine Bestätigung dieser Auffassung sehr dankbar.
besten Gruß
Ulrike