Mutterschutz – Verwendungsgruppenjahr

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  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 15 Jahre von Roland.
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  • #15384

    Hallo Forum,

    rückt ein DN auch während der Mutterschutzzeiten in den Verwendungsgruppenjahren vor? Die Karenz selbst gilt ja für die Einstufung in die Berufsjahrskala nicht (lt. KV Handel).

    in unserem Unternehmen gilt für alle DN, dass per 01.01. des Kalenderjahres eine Vorrückung in den Berufsjahren erfolgt:

    hier unser Fall:
    DN ging mit 09/2007 in (frühzeitigen Mutterschutz) – befand sich in 13. VWGJ
    per 01.01.2008 käme DN in die 14. VWG (sollte die Mutterschutzzeit angerechnet werden) – Karenz ab 26.03.2008 bis 31.10.2009
    per 01.01.2009 ändert sich an den VWGjahren nichts (DN ist in Karenz)
    DN ist ab 02.11.2009 wieder aktiv – in diesem Rumpfjahr ist sie nun bereits in 15. Berufsjahr und kommt per 01.01.2010 in das 16. BJ.

    Ich wäre für eine Bestätigung dieser Auffassung sehr dankbar.
    besten Gruß
    Ulrike

    #22051

    Hallo Ulrike!

    Die Zeiten des Mutterschutzes sehe ich als relevante Zeiten für die Verwendungsgruppenjahre.

    Der Rest ist allerdings betriebsintern, sollte das „Rumpfjahr“ als komplettes Jahr angerechnet werden, dann stimme ich mit dir überein.

    LG

    #22049

    Hallo Roland, allerbesten Dank für Deine Stellungnahme, lieben Gruß Ulrike

    #22050

    Hallo Ulrike!

    Sehr gern geschehen, schönen Abend noch!

    LG

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