Hallo, habe hier wieder mal einen Fall und würde eure Hilfe dazu benötigen, ob das so richtig ist.
Es geht hier um eine Dienstnehmerin 40h/Woche (Teiler 173)
Eintritt: 01.09.09
Gehalt: 2933,00
15,00 Prozent ÜST Pauschale: 439,95 (84,77 Euro davon frei)
Mutterschutz: 02.09.09
Somit SV 1 Tag, LST 30 Tage
Nun gehe ich, und bitte um korrektur wenn es falsch ist, davon aus das man die ÜST Pauschale aliquotiert:
439,95 / 30 * 1 = 14,67
Nun kommt §68/2 ins Spiel. Nehme ich hier den Wert und aliquotiere hier auch im auf pflichtig und frei zu kommen?
Sprich:
84,77 / 30 * 1 = 2,83 -> frei ansetzen
355,18 / 30 * 1 = 11,84 -> pflichtiger Teil
Oder kann man hier mehr frei ansetzen, da zb wenn jemand krank ist und eine ÜST-Pauschale hat, dann darf man ja die vollen 86,00 Euro ansetzen, obwohl aliquotiert wird, da 30 LST-Tage/Monat.
Was meint Ihr dazu?
lg