Mutterschutz – ÜSt Pauschale?

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  • #15341

    Hallo, habe hier wieder mal einen Fall und würde eure Hilfe dazu benötigen, ob das so richtig ist.
    Es geht hier um eine Dienstnehmerin 40h/Woche (Teiler 173)

    Eintritt: 01.09.09
    Gehalt: 2933,00
    15,00 Prozent ÜST Pauschale: 439,95 (84,77 Euro davon frei)

    Mutterschutz: 02.09.09

    Somit SV 1 Tag, LST 30 Tage

    Nun gehe ich, und bitte um korrektur wenn es falsch ist, davon aus das man die ÜST Pauschale aliquotiert:
    439,95 / 30 * 1 = 14,67

    Nun kommt §68/2 ins Spiel. Nehme ich hier den Wert und aliquotiere hier auch im auf pflichtig und frei zu kommen?
    Sprich:
    84,77 / 30 * 1 = 2,83 -> frei ansetzen
    355,18 / 30 * 1 = 11,84 -> pflichtiger Teil

    Oder kann man hier mehr frei ansetzen, da zb wenn jemand krank ist und eine ÜST-Pauschale hat, dann darf man ja die vollen 86,00 Euro ansetzen, obwohl aliquotiert wird, da 30 LST-Tage/Monat.

    Was meint Ihr dazu?

    lg

    #21939

    Hallo Ruekler!

    Ich würde so rechnen:
    Die ÜP umfasst 17,3 Überstunden : 30 = 0,57666 ÜSt pro Tag x 8,477 EUR ÜZ pro Stunde = EUR 4,89.
    Das entspricht exakt einem Drittel der ausbezahlten ÜP von EUR 14,67 (was mE völlig korrekt ist).

    LG

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