Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Mutterschaftsaustritt – Ende geringf. Beschäftigung Karenz
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Roland.
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8.4.2014 um 20:59 Uhr #16587
Guten Abend,
derzeit befinde ich mich noch bis 8.Juli 2014 in Karenz. Ich habe jedoch mit 3.Februar eine geringfügige Beschäftigung in meinem Betrieb wieder aufgenommen.
Die Geschäftsleitung und ich haben uns bereits im Vorfeld geeinigt, das mein karenziertes Dienstverhältnis aufgrund betrieblicher Umstrukturierungen und auch nach meinem Wunsch mit dem Mutterschaftsaustritt beendet wird. Ich habe diesen Mutterschaftsaustritt per Einschreiben abgesendet und ging fristgerecht per 3.April 2014 in meinem Betrieb ein.
Aufgrund der Auskunft auf der Arbeitkammer, haben die Geschäftsleitung und ich vereinbart, dass das geringfügige Dienstverhältnis noch bis auf weiteres weiter läuft – bis wir es einvernehmlich lösen. Der genaue Zeitpunkt käme auf die aktuelle Arbeitssituation im Betrieb an. Wir wollten das alte karenzierte Dienstverhältnis mit dem Mutterschaftsaustritt abschließen, damit ich zumindest einen Teil der Abfertigung erhalte und das andere weiter laufen lassen. Dies sollte nach Information seitens der AK kein Problem sein, da es sich ja um ZWEI EIGENSTÄNDIGE Dienstverhältnisse handelt, die in keiner Beziehung zueinander stehen – da für das geringfügige Dienstverhältnis keine zeitliche Befristung vereinbart wurde.
Nun hat sie aber die zuständige Dame unserer Steuerberater gemeldet und sie hätte die Information bekommen, dass eben dies NICHT möglich ist. Das geringfügige DV ist automatisch an das karenzierte gekoppelt und mit dem Mutterschaftsaustritt somit auch mehr oder weniger zu kündigen bzw. aufgelöst. Es können keine Abfertigung ausgezahlt werden und gleichzeitig das andere DV weiter laufen. Sie hat diese Information von der Wirtschaftskammer.
Somit haben wir zwei unterschiedliche Auffassungen/Aussagen welche jede für sich schlüssig wäre (für mich und die Geschäftsleitung). Nur wissen wir nun nicht, ob unsere Vorhaben welches ja im beiderseitigem Einvernehmen beschlossen wurde, auch rechtens ist. Und ich habe Angst, aufgrund dieser komplizierten Sachlage meinen Anspruch auf die halbe Abfertigung zu verlieren – obwohl ich fristgerecht eingereicht habe.
Gab es schon mal einen ähnlichen Fall oder wie müssen wir nun vorgehen?
Danke,
Deve14.4.2014 um 15:34 Uhr #24659leider konnte mir hier keiner spontan helfen bzw. info geben – zwischenzeitlich hat sich die Situation gelöst und ich wollte hier darüber bescheid geben.
nach mehreren Gesprächen mit der AK meinte diese, dass sie nach wie vor der Meinung sind und es ja auch so ist, dass es sich um zwei völlig unterschiedliche und unabhängige Dienstverhältnisse handelt und somit die Auflösung des einen, nichts mit der Weiterführung des anderen zu tun hätte. Im schlimmsten Fall müssten wir vor Gericht ziehen wobei nicht gewährleistet wäre, dass ich zumindest meine Abfertigung bekommen würde – denn auch die AK habe schon Fälle verloren. Schön, Ihnen gingen ja auch die paar tausend Euro wohl nicht ab, mir schon.
Die Dame der Steuerberatung hatte zwischenzeitlich nochmals ein Gespräch mit der Wirtschaftskammer, sowie der GKK und dem Finanzamt. Die WK war zwar nach wie vor auf dem Stand das die Geringfügigkeit an das karenzierte DV gekoppelt wäre, aber das FA und die GKK haben erklärt dass es für sie in Ordnung wäre wie wir es von Anfang abwickeln wollten und bei der GPLA-Prüfung alles schlüssig und in Ordnung befunden werden wird.
Tja, letztendlich ist anscheinend rechtlich nicht eindeutig geklärt wie so ein Fall gehandhabt werden kann/soll/muss – zumal hier zwischen DG und DN alles geklärt gewesen wäre.
15.4.2014 um 0:22 Uhr #24660Hallo develish,
spannender Fall – danke für deinen Eintrag!
LG
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