Hallo,
ich hätte folgende Frage: Eine Dienstnehmerin war durch das 1. Kind in Elternteilzeit mit 20 Stunden (vorher war sie 38,5 Std. besch.). Nach dem 2. Kind war sie von 30.12.14-1.11.15 in Karenz, von 2.11.15 bis 2.9.16 in Bildungskarenz. Zum 2.9.2016 machte sie einen Mutterschaftsaustritt. Sie erhält die halbe Abfertigung von 2 Monaten und einen Resturlaub von 28 Std. ausbezahlt.
Von welchem Stundenausmaß muss ich die Abf. und die UEL berechnen – 38,5 oder 20 Std. vom aktuellen Betrag? Mit 2.9. mache ich eine GKK-Anmeldung und auch eine Abmeldung mit 2.9.16. Ist es so richtig? Bitte um Hilfe. DANKE
Lg
Brigitte