Mutterschaftsaustritt

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  • Dieses Thema hat 3 Antworten sowie 2 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 18 Jahren von Roland aktualisiert.
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  • #14120

    Hallo,

    ich habe eine Dienstnehmerin abzurechnen, die seit 2002 in Karenz ist.
    2004 und 2006 kamen das zweite, bzw. dritte Kind.
    Aus dem Jahr 2002 sind noch Urlaubstage offen.
    Bei der Berechnung der UEL bin ich mir jetzt unsicher, ob die DN für alle drei Schutzfristen (die zweite und dritte Schutzfrist fielen jeweils in die vorangegangene Karenz) Anspruch auf Urlaubstage hat.

    Vielleicht kann mir jemand helfen?

    Vielen Dank!

    #19211

    Hallo urks!

    Da es sich hier streng genommen nicht um Karenzen handelt, sondern immer wieder um „Mutterschutz“, wird auch für die zweite und dritte Schutzfrist ein Urlaubsanspruch erworben.

    Siehe dazu § 15f/(2) MSchG, der nur von KARENZ spricht.

    Liebe Grüße

    #19212

    Hallo Roland,

    vielen Dank für die Antwort, Sie haben mir sehr geholfen.

    mfg
    R.

    #19213

    Hallo R.,

    keine Ursache – sehr gern geschehen.

    LG

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