Liebe Erika!
Eine „Nebenbeschäftigungsbewilligung“ für alle Fälle, gibt es nicht.
Erlaube und verbiete frei nach Deinem Belieben. Nur, wie bei einem Dienstvertrag der alle Schmankerln für den Dienstgeber rausholt, kann es Dir passieren, dass der Dienstnehmer Dir abspringt. Deshalb: Nach Gefühl abwägen.
Wenn der Dienstgeber eine Nebenbeschäftigung bewilligen soll, wäre es gut wenn er genau diese eine bewilligt und mit Befristung (z.B. eine Saison) oder mit Widerrufsrecht.
Z.B. ein Büroangestellter ist in Nebenbeschäftigung Dachdecker.
Fällt vom Dach, langer Krankenstand, => Kosten des Krankenstandes trägt jeder Dienstgeber für sich.
Beispiel: Der xxxDienstgeber gestattet xxx Dienstnehmer eine Nebenbeschäftigung als xxxx bei der xxxxx Firma bis auf Widerruf (von xxx bis xxx).
Die Zeit, welche der Dienstnehmer für diese Tätigkeit aufbringt darf höchstens
1. xxx Stunden am Tag/Woche/Monat
2. In Summe mit der Tätigkeit bei der Dienstgeber Firma xxx Zeit ausmachen.
Weiters achte auf das Arbeitszeitgesetz in Bezug auf die Höchstgrenzen der erlaubten Arbeitszeit. Z.B. Taxifahrer bei Tag und Nachtportier in der Nacht. – Schläft wenig – macht vielleicht einen Autounfall…
LG
Martin